Das neue Elterngeld ersetzt das bisherige Erziehungsgeld

Seit dem 01. Januar 2007 erhalten alle Eltern, die sich nach der Geburt ihres Kindes für eine Baby-Pause entscheiden und aus diesem Grund nicht mehr voll erwerbstätig sind, das neue Elterngeld. Dieses beträgt mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro pro Monat. Voraussetzung für den Erhalt des Elterngeldes ist jedoch, dass Mutter oder Vater sich während dieser Zeit auf die Erziehung des Kindes konzentrieren und nicht länger als 30 Stunden pro Woche arbeiten.

Was ist Elterngeld eigentlich? Das Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung, die allen Eltern gewährt wird, unabhängig ihres beruflichen oder finanziellen Status. Es kann von allen Eltern beantragt werden, deren Kinder ab dem 01.01.2007 geboren wurden. Es soll während der Zeit der Erwerbsunfähigkeit in den ersten Monaten den Lebensunterhalt der Eltern sichern. Die Zahlung des Elterngeldes beginnt direkt nach der Geburt des Kindes, die Leistungen werden in den ersten acht Wochen allerdings mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Die gesamte Bezugsdauer des Elterngeldes wurde auf zwölf Monate festgelegt. Die Bezugsdauer kann aber um zwei Monate verlängert werden, die so genannten Partnermonate. Sie werden dann gewährt, wenn auch der andere Partner seinen Beitrag zur Kindererziehung leisten möchte und hierfür seine Arbeitszeit deutlich reduziert. Auf Wunsch ist es zudem möglich, die Bezugsdauer des Elterngeldes auf 24 Monate zu verlängern, in diesem Fall werden die monatlichen Zahlungen jedoch halbiert.

Auf welche Höhe bezieht sich das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig von der Höhe des bisherigen Einkommens.

Hierfür wird das durchschnittliche Einkommen des Antragsstellers im Jahr vor der Beantragung des Elterngeldes herangezogen. Eltern ohne Einkommen, wie zum Beispiel Studenten oder Hausfrauen, erhalten hingegen die Mindestleistung von 300 Euro pro Monat. Bei Mehrlingsgeburten wird das Elterngeld erhöht, und zwar um 300 Euro für das zweite bzw. für jedes weitere Kind. Da das Elterngeld eine Leistung des Bundes ist, muss der Antrag an die entsprechenden Stellen der Bundesländer gesandt werden. Formulare hierzu stehen im Internet zur Verfügung, teilweise ist sogar die Online-Beantragung möglich.